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Meike Feigenbutz
Terminkoordinator / Rezeption
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oder telefonisch unter
06221 70 50 270
Wie muss die Heilmittelverordnung aussehen?

❶ Auswahl des Heilmittelbereichs
Auf der Verordnung ist der Heilmittelbereich anzugeben. Zur Auswahl stehen Maßnahmen der
Physiotherapie, Podologischen Therapie, Stimm‐, Sprech‐, Sprach‐ und Schlucktherapie, Ergotherapie und Ernährungstherapie. Mehr als ein Kreuz darf nicht gesetzt werden.
❷ Behandlungsrelevante Diagnose(n)
❸ Diagnosegruppe
❹ Leitsymptomatik gemäß Heilmittelkatalog
❺ Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges; Felder „Heilmittel“
❻ Behandlungseinheiten
❼ Therapiefrequenz
❽ Therapiebericht
❾ Hausbesuch ja/nein
❿ Dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen
⓫ ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hinweise
⓬ IK des Leistungserbringers