FAQ
Sie können Ihren Termin telefonisch oder online vereinbaren. Unser Rezeptionsteam unterstützt Sie gerne bei der Terminfindung und beantwortet erste Fragen vorab.
Für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich. Für Lerntherapie und schulpsychologische Beratung ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Im Zweifel beraten wir Sie gerne individuell.
Bitte bringen Sie – falls vorhanden – Ihre ärztliche Verordnung, relevante Vorbefunde oder Berichte sowie Ihre Versichertenkarte mit.
Physiopatienten sollten ein großes Handtuch mitbringen.
Bei Kindern kann es hilfreich sein, Schulunterlagen oder Zeugnisse bereitzuhalten.
Beim ersten Termin nehmen wir uns Zeit für ein ausführliches Gespräch, eine Befundung und Ihre Fragen. Gemeinsam klären wir Ziele und besprechen das weitere Vorgehen transparent und verständlich.
Die Dauer hängt von der jeweiligen Therapieform ab und beträgt in der Regel zwischen 20 und 45 Minuten. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Terminvereinbarung.
Das ist individuell unterschiedlich und hängt von den persönlichen Zielen, der Ausgangssituation und dem Therapieverlauf ab. Wir besprechen den Umfang der Behandlung offen mit Ihnen und passen ihn bei Bedarf an.
Therapien mit ärztlicher Verordnung werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Eventuelle Zuzahlungen erklären wir Ihnen transparent im Vorfeld.
Ja, selbstverständlich. Bitte sagen Sie Termine 24 Stunden vorher ab, damit wir diese neu vergeben können. Die genauen Fristen teilen wir Ihnen bei der Terminvereinbarung mit.
Unsere Praxis ist gut erreichbar – sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto. Detaillierte Informationen zur Anfahrt finden Sie auf unserer Website.
In der Umgebung der Praxis stehen öffentliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Gerne geben wir Ihnen bei Bedarf Hinweise zu nahegelegenen Parkplätzen.
Ja. Wir bieten Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie sowie Lerntherapie speziell für Kinder und Jugendliche an. Die Behandlungen sind altersgerecht, spielerisch und auf die Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt.
Ja, wenn gewünscht und sinnvoll. Besonders bei Kindertherapien legen wir großen Wert auf den Austausch mit Eltern und Bezugspersonen, um den Therapieerfolg nachhaltig zu unterstützen.
Wie muss die Heilmittelverordnung aussehen?

❶ Auswahl des Heilmittelbereichs
Auf der Verordnung ist der Heilmittelbereich anzugeben. Zur Auswahl stehen Maßnahmen der
Physiotherapie, Podologischen Therapie, Stimm‐, Sprech‐, Sprach‐ und Schlucktherapie, Ergotherapie und Ernährungstherapie. Mehr als ein Kreuz darf nicht gesetzt werden.
❷ Behandlungsrelevante Diagnose(n)
❸ Diagnosegruppe
❹ Leitsymptomatik gemäß Heilmittelkatalog
❺ Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges; Felder „Heilmittel“
❻ Behandlungseinheiten
❼ Therapiefrequenz
❽ Therapiebericht
❾ Hausbesuch ja/nein
❿ Dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen
⓫ ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hinweise
⓬ IK des Leistungserbringers